TRASSE:
Breite: 36 m (Im Waldgebiet 30m)
Tiefe des Rohrgrabens: 2,50 m
Durchmesser des Leitungsrohrs: 1,40 m
(Das dickste je in Deutschland als Pipeline verlegte Gasleitungsrohr)
Gasdruck: 100 bar
– Gesamtlänge:
a) Abschnitt Nord Stream – Ostsee:
2 Leitungen mit je 1.200 km Länge (1. Leitungsabschnitt:
2010, 2. Leitungsabschnitt 2012, also insgesamt 2.400 km),
DN (Nenndurchmesser):1.220 mm kommen in Greifswald/Lubmin
an
b) ab Greifswald in Richtung Westen nach Achen/Niedersachsen
wird NEL mit ca. 370 km Länge, DN 1.200 mm, MOP (maximal zulässiger Betriebsdruck): 100 bar
c) in Richtung Süden nach Olbernhau OPAL mit ca. 480 km Länge, DN 1.400 mm, MOP 100 bar
– Gesamtumfang: bei 2 Leitungen bis 55 Milliarden m3 Erdgas/Jahr aus Russland zur Ostsee
Auszüge aus Band 1 Anlage 1 Erläuterungsbericht DER WINGAS (S. 18)
Arbeitsstreifen
– min. Tiefe: 2,50 m
– Arbeitsstreifen im freien Gelände: 36 m Breite
– Arbeitsstreifen im Wald: 30 m Breite
– alle 10 bis 18 km eine Absperrstation
– Unterdükern in 2 Varianten:
A) Rohrpressverfahren (aus 25 m großer Pressgrube Rohr
horizontal in 5 m große Zielgrube drücken),
B) HDD (Horizontal-Directional-Drilling) Verfahren (Rohr
mit einem elastischen Biegeradius drücken)
Auszüge aus Band 1 Anlage 1 Erläuterungsbericht der WINGAS (S.37 + 38)
4.2.3.2. Zufahrtswege zur Verdichterstation
– Während der Bauzeit Einzelkomponenten-Antransport:
4 Verdichter: je L: 26 m, B: 4,8 m, H: 4,5 m, Gewicht: 125 t
– Für Transportfahrzeuge: Kurvenradius von min. 30 m notwendig
– befestigte Zufahrtswege für Schwerlastverkehr: max.125 t
– während der Bauphase Normalbauverkehr: bis 100 LKW/Tag, davon erheblicher Teil auch Schwerlastverkehr, deshalb Autobahnabfahrt gewünscht
– Bauzeit: 18 Monate
– 2 Varianten untersucht: Areal 1 und Areal 2
– Groß Köris: Areal 2: Kreuzungspunkt geplante OPAL in Parallellage zur vorhandenen JAGAL und der nördlich verlaufenden ONTRAS-Leitungen mit einer bereits bestehenden Gasnetzverknüpfung zwischen JAGAL- und ONTRAS-Leitungsnetz.
– [Anm.: Groß Köris Areal 1: Hinter/bei der Meß- und Absperrstation an der Blockstelle Motzen, Bahnübergang der Motzener Straße]
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ERDGASVERSICHTERSTATION:
Viele dachten, eine VERDICHTERSTATION sei nicht viel mehr als eine jener kleinen, bereits bestehenden Absperrstationen im Wald. Weit gefehlt!
Hier die Verdichterstation in Zahlen und Fakten (laut den eigenen Angaben der WINGAS u.a. in Band 1, Anlage 2, S.17 der Raumverträglichkeitsuntersuchung):
Beanspruchte Fläche:
4 ha (40.000 m2) plus extra 1,5 ha als Montage und Lagerfläche für den Bau = 5,5 ha (55.000 m2) mit Feuerlöschtank und Versickerungsbecken.
Verdichter:
Vier Gasturbinenverdichteranlagen mit 4 x 30 MegaWatt Nennleistung und 4×95 MegaWatt Feuerungswärmeleistung.
Ausbläsersystem: Ca. 30 m Höhe.
Schornsteine: 4 Stück, Durchmesser: 3,5 m. Höhe: 22 m.
Stromversorgung: Über Hochspannungsleitungen und eigene große Dieselnotstromaggregate.
Befestigte Zufahrtsstraßen:
125 t Belastbarkeit, über neue Autobahnabfahrt.
Müssen als Zuwege auch nach Fertigstellung bestehen bleiben zum regelmäßigen erforderlichen Austausch der Verdichter.
Verkehr während der Bauzeit von Trasse und Verdichterstation:
100 LKWs pro Tag.
Bauzeit: 18 Monate.
BETRIEBSLÄRM: 118 db NACH SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN, 24 h pro TAG!!
[Zum Vergleich: 129 db ist der Schallpegel eines startenden Düsenflugzeugs aus 1 m Entfernung].
Rohrdruck: 100 bar (zum Vergleich: Ein Autoreifen hat 2 bar).
Rohrdurchmesser: 140 cm (größter bisher in Deutschland verlegter Durchmesser für Erdgasleitungen)
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Auszüge aus Band 2 Erläuterungsbericht der WINGAS, S. 23- 25:
Zu Erdgasverdichterstation
- :- Fläche: ca. 4 ha, zusätzlich 1,5 ha für Montage und Lagerung
– 4 Verdichterhallen: L: 25 m, B: 18 m, Traufhöhe: 12,5 m, dazu EMR-Schaltraum: L: 12 m, B: 6 m, H: 4,5 m
– 4 Gasturbinen: 4 x 30 MW Nennleistung, 4 x 95 MW Feuerungs-wärmeleistung, Schornsteine: 22 m hoch
– Lärmimmission: bei Betrieb von 3 Verdichtern: 118 db(A) Schallleistungspegel bei Schalldämmmaßnahmen bei Tag und Nacht!Auszüge aus Band 1 Anlage 1 Erläuterungsbericht der WINGAS:
3.6 Mögliche bestimmungsgemäße und nicht bestimmungsgemäße Betriebszustände
– geregelt durch Energiewirtschaftsgesetz, die VO über Gas-hochdruckleitungen (GasHL-V), das DVGW-Regelwerk, die DIN-EN
– Nach derzeitigem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Vorschriften lässt sich mechanisches Versagen der Erdgasfernleitung ausschließen.
– Schaden durch Einwirkungen Dritter: Ein Restrisiko besteht nur dann, wenn die vorgenannten Regeln grob fahrlässig außer Acht gelassen werden.
– Korrosion ausgeschlossen
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ZUR TRASSENFÜHRUNG
(Und den dzt. Untersuchten Verlaufsvarianten GK1, GK2 und GK3)
Auszüge aus Band 1 Anlage 1 Erläuterungsbericht der WINGAS (S.66 – 71)
Datum: 13.07.2007
4.4.5.2 Groß Köris (GK) (S. 66)
Als trassierungstechnisch sehr anspruchsvoll erwies sich der Raum um Groß Köris, wo auch eine Verknüpfung der OPAL und der JAGAL sowie dem Leitungsnetz der ONTRAS erfolgen soll. Die zahlreichen Seen, die relativ dichte Bebauung, vor allem die Wochenendhäuser und die Ausweisung von teilweise großflächigen Schutzgebieten erwiesen sich als wesentliche Raumwiderstände bei der Korridorfindung für die Erdgasfernleitung.
Für das Gebiet Groß Köris wurden 3 vertiefte Varianten untersucht:
GK1 Hauptkorridor: großräumige westliche Umfahrung in Parallellage zur JAGAL Ferngasleitung und zur 380 kV-Leitung
GK2 Nebenvariante: Querung der Ortslage Groß Köris parallel zu einer Freileitung und nachfolgend parallel zur Autobahn bzw. einem Leitungsbündel der ONTRAS
GK3 Nebenvariante: Querung der Ortslage Groß Köris parallel zur Eisenbahnlinie und nachfolgend parallel zur Autobahn bzw. einem Leitungsbündel der ONTRAS (wie GK2)
4.4.5.2.1 Kurzbeschreibung und allgemeine Bewertung der Varianten (S. 66 – 67)
Hauptvariante GK1 :
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Kurzbeschreibung des Verlaufs:
Von der geplanten Erdgasverdichterstation Groß Köris führt der Korridor nach Westen über die BAB A13, nördlich des Teupitzer Sees bis nördlich Baruth, und anschließend durch das Waldgebiet Dornwalder Heide bis Staakow. Der Korridor verläuft fast ausschließlich durch Kiefernwald, die Korridorführung orientiert sich bis etwa Baruth an der Schneise der JAGAL-Trasse, anschließend an der dort verlaufenden 380 kV Leitung
Parallellage Parallellage zur JAGAL bzw. zu MVL-Leitungen bzw. zur 380 kV Leitung
Länge : 23,7 km
Merkmale des Korridors:
Das Gebiet in Dahme-Heideseen weist einen hohen Wert für Tourismus und Freizeitnutzung auf (s. Campingplätze an Seeufern, z.B. Teupitzer Seen, Kinderheim westlich von Groß Köris.)
Der Korridor verläuft am südlichen Rand des FFH-Gebietes „Leue – Wilder See“, ohne dieses jedoch direkt zu queren. Auch das FFH-Gebiet am Südrand des Teupitzer Sees wird am Westrand umfahren, ohne es zu queren.
Der Korridor führt auf weiten Strecken durch Kiefernwälder, zur Verminderung des Gehölzeinschlages soll die neue Trasse in Parallellage zu vorhandenen Leitungen geführt werden, sodass die vorhandenen Waldschneisen genutzt werden können.
Die Variante GK1 quert zwischen Töpchiner See und dem Teupitzer See sowie nordöstlich von Baruth 3 Konversionsflächen, auf denen Waldentwicklung/Waldumbau vorgesehen ist. Das Gebiet ist großflächig als kampfmittelbelastet ausgewiesen.
Der Korridor durchläuft auf 2 km den Ostrand der Zone 3 des Wasserschutzgebietes um den Zeschsee; die Kernzonen (Zone 1 + 2) sind von den Trassen nicht betroffen.
Bautechnische Bewertung:
Der Korridor bietet bautechnisch keine nennenswerten Schwierigkeiten; es werden die BAB A13 sowie Waldgebiete gequert.
Nebenvariante GK2 (parallel zur BAB A13) :
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Kurzbeschreibung des Verlaufs:
Von der geplanten Erdgasverdichterstation Groß Köris verläuft der Korridor in der Schneise einer Strom-Freileitung nach Süden und ab nördlich Groß Köris auch östlich parallel zur BAB A13. Südlich Groß Köris verläuft der Korridor bis Staakow auch in Parallellage zu ONTRAS Leitungen. Nordwestlich von Staakow wird der Korridor nach Südwesten verschwenkt und unterquert die BAB A13, um anschließend weiter parallel zu ONTRAS-Leitungen geführt zu werden.
Parallellagen
Nördlich von Groß Köris: Parallellage zu einer Stromfernleitung, südlich der Autobahnanschlussstelle Groß Köris Parallelverlauf mit einem Trassenbündel der ONTRAS und der BAB A13
Länge 17,4 km
Merkmale des Korridors:
Ein großer Teil des Korridors liegt im Landschaftsschutzgebiet und gleichnamigen Naturpark „Dahme – Heideseen“ bzw. an seinem westlichen Randbereich, der südlich von Groß Köris durch die BAB A13 gebildet wird.
Der Bereich der Dahme-Heideseen hat eine große Bedeutung für Tourismus und Freizeitnutzung (s. Campingplätze an den Seen, Wochenendhauskolonien nördlich von Groß Köris).
Der Korridor quert waldreiches Gebiet; auf Grund der Mitbenutzung vorhandener Schneisen nördlich + südlich von Groß Köris kann der erforderliche Waldeinschlag für die neue Trasse jedoch deutlich reduziert werden.
Zwischen dem Kanal, der den Zemminer See mit dem Schulzensee verbindet, und der Autobahnanschlussstelle Groß Köris liegt ein bautechnisch anspruchsvoller Abschnitt, der in geschlossener Bauweise gequert wird.
Nordöstlich von Baruth/parallel zur BAB A13 quert Variante GK2 einen ehemaligen Truppenübungsplatz. Auf der Konversionsfläche ist Waldentwicklung/Waldumbau vorgesehen; auf Grund des ehemaligen Truppenübungsplatzes sind Vorkommen von Munitionsresten (Kampf-mittelbelastung) nicht auszuschließen.
Bautechnische Bewertung:
Der Korridor weist mit Ausnahme des geschlossen gequerten Bereichs bei Groß Köris parallel zur Autobahn keine nennenswerten Schwierigkeiten auf. Dieser geschlossene Querungsbereich ist sehr anspruchsvoll.
Es werden Waldgebiete und 1x die Autobahn BAB A13 gequert.
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Nebenvariante GK3 :
(parallel zur Bahnstrecke + BAB A13) (S. 68)
Kurzbeschreibung des Verlaufs:
Östlich der geplanten Verdichterstation Groß Köris verläuft der Korridor parallel zur Bahnlinie nach Süden, die Trassenführung ist dabei auf der Westseite der Bahn angedacht. Die Variante GK3 quert hauptsächlich Wald sowie kleinere landwirtschaftliche Flächen und feuchte Senken. Sie führt eng am Ostrand einer Wochenendhaussiedlung nördlich von Groß Köris vorbei. Nördlich des Bahnhofs schert der Korridor von der Parallellage zum Bahndamm aus und führt in Südwest-Richtung durch Groß Köris, wobei ein Gewerbegebiet gequert wird. Der Korridor verläuft danach um die Anschlussstelle herum und mündet südlich der Anschlussstelle in den Parallelverlauf mit den ONTRAS Erdgasleitungen. Ab hier Verlauf wie Nebenvariante GK2.
Parallellagen:
Südlich von Groß Köris: Parallellage zum ONTRAS-Leitungsbündel und zur BAB A13
Länge: 17,6 km
Merkmale des Korridors:
Nördlich von Groß Köris sind im Bereich der Bahnlinie 2 Bodendenkmale von geringer Flächenausdehnung bekannt, die von der Trassenführung umfahren werden können.
Die FFH-Gebiete „Heideseen“ bei Groß Köris (östlich der Bahnlinie) und „Löptener Fenne – Wustrickwiesen“ (südlich vom Groß Köris) liegen am Rand der Variante GK3 und sind nicht betroffen.
Die übrigen Merkmale des Korridors südlich von Groß Köris sind bereits bei GK2 beschrieben.
Bautechnische Bewertung:
Die notwendige Querung einer Gewerbefläche in der Ortslage Groß Köris ist unter bautechnischen Gesichtspunkten als wesentlich einfacher einzuschätzen als die sehr lange Parallelführung zur BAB A13 in geschlossener Bauweise bei GK2.
Es werden Waldgebiete und 1x die BAB A13 gequert.
Allgemeiner Vergleich der Korridoralternativen im Bereich Groß Köris (S.68)
In nachstehender Tabelle sind die Kriterien für die Variantenauswahl im Bereich Groß Köris zusammengefasst:
Variantenvergleich im Bereich Groß Köris [lt. WINGAS] (S. 69)
In der Trassenstudie vom IPN (Sept. 2006) wurde Variante GK1 trotz größerer Länge als Hauptvariante empfohlen, da die technische Machbarkeit einer Querung der Ortslage Groß Köris zum Zeitpunkt der Erstellung der Machbarkeitsstudie bautechnisch noch nicht abgesichert war. Die Führung des Hauptkorridors GK1 vermeidet raumordnerische Konflikte durch Parallelführung mit bestehenden Leitungen nahezu ganz, sie ist fast 7 km länger als die beiden anderen Varianten und führt somit prinzipiell zu einer größeren baubedingten Beeinträchtigung des Landschaftsraumes.
Die nachfolgende technische Vorplanung zur Abklärung dieses Zwangspunktes ergab den Nachweis der technischen Machbarkeit von 2 möglichen Linienführungen (GK2, GK3). Für GK2 besteht dabei die Notwendigkeit eines geschlossenen Bauverfahrens in Parallellage zur Autobahn über 0,8 km. Bei Variante GK3 ist die Notwendigkeit zur Querung einer Gewerbefläche in Groß Köris gegeben.
Hinsichtlich der Streckenlänge sind GK2 und GK3 vergleichbar. Wesentliche raumordnerische oder naturschutzfachliche Widerstände treten im Korridor nicht auf. Hinsichtlich der Bautechnik zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Varianten. Hier ist Variante GK3 technisch wesentlich einfacher umsetzbar als Variante GK2, die enorme bauliche Risiken durch die geschlossene Bauweise im direkten Nahbereich der BAB A13 (Gründungsbauwerke, Brücken ect.) birgt. Der einzige Nachteil von GK3 gegenüber GK2 ist der etwas höhere Waldeinschlag.
Die Variante GK3 wird auf Basis dieser allgemeinen Bewertung als günstigster Trassenkorridor eingestuft. (S 70 o. Ende)
4.4.5.2.2 Bewertung der Raumverträglichkeit (s. Anlage 2)(S. 70)
Alle 3 Varianten sind unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung bzw. Kompensation der Auswirkungen vereinbar mit den jeweiligen raumordnerischen Erfordernissen der einzelnen Belange. Bei Belang „Entwicklung des Gesamtraumes“ sind keine Maßnahmen erforderlich. Die Hauptvariante GK1 wird innerhalb dieser grundsätzlich gleichbewerteten Varianten in punkto Siedlungsraum und Verkehr als etwas günstiger angesehen, die Nebenvarianten GK2 und GK3 in punkto Land- und Forstwirtschaft. Auf Grund der deutlich geringeren Streckenlänge mit dem dadurch verbundenen geringerem Raumbedarf haben Variante GK2 + GK3 Vorteile gegenüber Variante GK1.
4.4.5.2.3 Bewertung der Umwelt- und FFH-Verträglichkeit [lt. WINGAS] (s. Anlage 3 und 4) (S. 70)
Schutzgüter Tiere und Pflanzen:
GK1 (Hauptvariante) ist aufgrund der deutlich größeren Streckenlänge (+6 km, ca. 25 % größere baubedingte Flächeninanspruchnahme und Holzeinschlag) bei qualitativ vergleichbaren Umweltauswirkungen insgesamt ungünstiger für Schutzgüter Tiere + Pflanzen als die 2 Nebenvarianten. Von den Nebenvarianten ist GK2 aufgrund der nicht erforderlichen neuen Waldschneise und des insgesamt geringeren Holzeinschlages etwas günstiger als GK3. Bauzeitliche Regelungen bei allen Varianten in unterschiedlichen Varianten erforderlich, um Störungen von brütenden Großvögeln sowie Biber und Otter zu vermeiden.
Schutzgut Mensch:
Die Hauptvariante GK1 beeinträchtigt an keiner Stelle die Wohnfunktion und die Auswirkung auf die Erholungsfunktion ist aufgrund ihrer Parallellage zu bestehenden Leitungen sehr gering. Die Nebenvarianten GK2 + GK3 nutzen ebenfalls bereits vorhandene linienhafte Infrastrukturelemente, tangieren aber immerhin – bereits durch die Nähe zur BAB A13 vorbelastete – Wohn- und Erholungsflächen, sodass sie aus der Sicht des Schutzgutes Mensch etwas geringer geeignet erscheinen als Variante GK1.
Schutzgüter Boden und Wasser:
Bei Inanspruchnahme von Extremstandorten (Moorböden) sowie bei baubedingten Querungen von Gewässern und Feuchtebereichen ist die Hauptvariante GK1 insgesamt günstiger als die beiden Nebenvarianten.
Schutzgut Landschaft:
Die Nebenvariante GK2 wird insgesamt mit einer geringeren Konfliktstärke als die Nebenvariante GK3 bewertet, da der Gehölzeinschlag etwas geringer ist. Zudem führt der Gehölzverlust bei Nebenvariante GK3 entlang der Bahnstrecke aufgrund der Einsehbarkeit zu größeren optischen Beeinträchtigungen als es im Regelfall bei vorhandenen Leitungsschneisen der Fall ist. Die Hauptvariante GK1 verläuft ebenfalls entlang vorhandener Schneisen, verursacht aber aufgrund der größeren Streckenlänge deutlich mehr Gehölzverluste als die Nebenvarianten.
Sachgut Forstwirtschaft:
Die Nebenvariante GK3 verursacht eine neue Zerschneidung von Waldflächen (ca. 2,4 km), die Hauptvariante GK1 hat den insgesamt größten Holzeinschlag zur Folge, sodass die Nebenvariante GK2 am günstigsten ist.
Sonstige Schutz-, Kultur- und Sachgüter:
Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind keine für die Unterscheidung der Varianten erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die vorhandenen Bodendenkmale werden im Rahmen der Detailplanung berücksichtigt.
Ergebnisse der Umwelt- und FFH (Fauna-Flora-Habitat-)-Verträglichkeit:
Die Nebenvariante GK2 ist aus Umweltsicht insgesamt etwas vorteilhafter als die Nebenvariante GK3, da sie sich innerhalb von Wald- und Forstflächen nördlich von Groß Köris vorwiegend an vorhandenen Leitungsschneisen orientiert und etwas weniger Gehölzverluste verursacht als Nebenvariante GK3 im Verschwenkungsbereich bis Groß Köris. Die Hauptvariante GK1 verläuft ebenfalls entlang vorhandener Schneisen, verursacht aber aufgrund der größeren Streckenlänge deutlich mehr Gehölzverluste als die Nebenvarianten. Bauzeitliche Einschränkungen sind bei allen Varianten in jedem Fall zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Brutvögeln sowie Bibern und Ottern zu beachten. Die Nebenvariante GK2 wird aus Umweltsicht als beste Führung eingestuft.
4.4.5.2.4 Gesamtbewertung (S.71)
Die Nebenvariante GK2 ist zwar nach dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) etwas vorteilhafter als die beiden anderen Varianten (günstiger Verlauf parallel zu vorhandenen Schneisen, geringster Gehölzeinschlag), bietet aber die größten technischen Anforderungen (geschlossenes Verfahren in Parallellage zur Autobahn über 0,8 km).
Die Hauptvariante GK1 liegt auf Grund der mit der deutlich größeren Länge verbundenen umfangreicheren Umweltauswirkungen nur auf dem 3. Rang.
Die Nebenvariante GK3 in Parallellage zur Autobahn und Bahnstrecke hat die besten bautechnischen und die zweitbesten umweltbezogenen Merkmale. Hinsichtlich der Raumverträglichkeit ist sie gleichrangig mit Variante GK2, aber deutlich besser als Variante GK1. Sie wird daher insbesondere auf Grund der Vermeidung hoher bautechnischer Risiken [vom Antragsteller WINGAS] als Vorzugsvariante eingestuft.