Trassenverlauf

Die Bürgerinitiative

„Für die GK1 – die ortsverträgliche Westumfahrung des Ortes Groß Köris auf bereits bestehenden Trassen“

teilt mit:

JA zum Fortschritt mit OPAL-Gas – jedoch auf ortsverträglicher, westlicher Umfahrung von Groß Köris

Seit dem Juli 2007 bis voraussichtlich Ende 2007 läuft das
Raumordnungsverfahren (ROV) Erdgastransportleitung OPAL, (Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung), Durchmesser DN 1400, Druck 100 bar, Abschnitt Süd/LK Grenze Oder–Spree/Dahme-Spreewald bei Dannenreich bis Landesgrenze Brandenburg/Sachsen bei Hirschfeld der WINGAS GmbH zur Auswahl der Trassenführung und abschließender Festlegung einer Trasse für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren (s. Amtsblatt Nr. 19 vom 9.8.2007).

Dazu liegen 3 Ordner zum Zwecke der öffentlichen Einsichtnahme während der bekannten Öffnungszeiten im Amt Schenkenländchen, Teupitz, aus. Es besteht die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken, Widersprüche oder Stellungnahmen bis spätestens 28.09.2007 schriftlich vorzubringen, da sonst:

„Liegt keine Stellungnahme zu diesem Termin vor, geht die
Landesplanungsbehörde davon aus, dass Einverständnis mit dem
Vorhaben besteht und dass Hinweise nicht zu geben sind.“

Für Groß Köris (GK) wurden 3 Varianten untersucht:

GK1 ehemalige Hauptvariante (graue Linie): Westumfahrung des Ortes Groß Köris in Parallellage zu den bereits freigeschnittenen Schneisen der JAGAL-Erdgasleitung der Fa. WINGAS und der 380 kV Überland-Freileitung.- ca. 6 km länger!

GK2 Nebenvariante 2 (gelbe Linie): Querung der Ortslage parallel zur Autobahn und der dort liegenden Gasleitung, unter Eingriffen auf Wohn- und Wochenendgrundstücke, weiter auf der bestehenden Gastrasse nördlich in Groß Köris bis zur Verdichterstation, darin der über 800 m lange, bautechnisch sehr schwierige Abschnitt im Bereich der Autobahnbrücke über den Eisenbahnkanal und der Einmündung des Alten Kanals

GK3 Nebenvariante 3 (rote Linie) – jetzige Vorzugsvariante [der WINGAS]: Querung der Ortslage im Bereich Berliner Straße und Autowerkstatt Möbis , dann parallel zur Eisenbahn bis zur Verdichterstation, darin der nicht erkannte (Fehler!) bautechnisch sehr schwierige Abschnitt im Bereich der Eisenbahnbrücke über den Eisenbahnkanal und der Einmündung des Alten Kanals und Querung von Kanälen, Extremstandorten (Moore) und Wohngrundstücken.

Verhindern Sie mit uns, dass massive, durch Ausgleichsmaßnahmen nicht wieder herstellbare Eingriffe in die Natur und Pflanzenwelt unserer Seen-, Kanal-, Wald- und Sumpflandschaften und unserer Grundstücke inmitten unseres Ortes Groß Köris passieren und unsere Straßen gänzlich zerstört werden. Unterstützen Sie durch Ihre Unterschrift diese Bürgerinitiative!

Barbara Kälisch
Bürgerinitiative „Für die GK1 – die ortsverträgliche Westumfahrung des Ortes Groß Köris auf bereits bestehenden Trassen“

Unterschriftenliste BI- Trasse GK1 (download)

Unterschriftenliste:
Wir, die Bürger von Groß Köris und der umliegenden Gemeinden haben mit großer Empörung und Betroffenheit erfahren, dass im begonnenen Raumordnungsverfahren der Erdgasleitung OPAL eine neue Trasse durch das ca. 200 m breite Nadelöhr zwischen Autobahntrasse westlich und Eisenbahntrasse östlich, mitten durch eine Wohn- und Gewerbefläche lt. FNP unseres Ortes geführt werden soll, obwohl bereits im Gemeindegebiet außerhalb der bewohnten Gebiete je eine Trasse auf der östlichen Seite mit 3 und auf der westlichen Seite mit 2 Erdgasleitungen entlang führen.
„Der Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaft als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes und der Menschen!“ (siehe § 39 Brandenburgische Verfassung).
Wir fordern daher, dass zum Schutz unserer Menschen, Tiere, Pflanzen und der Ortslage Groß Köris gemäß dem Ergebnis der Variantenuntersuchung Stufe 1 nur die GK1-die Westumfahrung in Parallellage zur JAGAL und zu einer 38o kV Leitung abgewogen wird und beide Varianten der Ortsdurchquerung-GK2 und GK3- von der zuständigen Raumordnungsbehörde abgelehnt werden. Wir behalten uns vor, diese Interessen im folgenden Planfeststellungsverfahren gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Name Adresse Unterschrift